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Englisch als Gerichtssprache

Der Oberlandesgerichtsbezirk Köln hat zum Anfang des Jahres ein Modellprojekt gestartet, wonach die Parteien eines Zivilprozesses unter bestimmten Voraussetzungen in englischer Sprache vor Gericht verhandeln können. Die Landgerichte Köln, Bonn und Aachen sowie das OLG Köln haben hierfür entsprechende Kammern bzw. einen Senat eingerichtet. Voraussetzung für die Verhandlung in Englisch ist das Einverständnis von Kläger und Beklagtem sowie der Verzicht auf Dolmetscher. Außerdem muss das Verfahren einen internationalen Bezug aufweisen.

Die Zulassung von Englisch als Gerichtssprache soll, nach dem Willen der Kölner Anwaltskammer und den Vertretern des Gerichtsbezirks, deutsche Gerichte und auch deutsche Rechtsanwälte für internationale Rechtsstreitigkeiten attraktiver machen, hieß es vergangenen Woche in einem Pressegespräch. Es gehe auch um Überlegungen zum Justizstandort Deutschland und der „Wettbewerbsfähigkeit“ des deutschen Rechts. Die deutsche Justiz genieße zwar international hohe Anerkennung, doch bedeutende Wirtschaftsprozesse zwischen deutschen und ausländischen Geschäftspartnern würden eher vor englischen Gerichten oder vor privaten Schiedsgerichten ausgetragen. Bei Verträgen mit internationalem Bezug führe dies nicht selten dazu, dass dann sogleich auch eine andere als die deutsche Rechtsordnung zwischen den Vertragspartner vereinbart werde.


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(al) 19.01.2010



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