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Die „Rolling Stones“ sind keine Angestellten

Dass die Mitglieder der Rockband „Rolling Stones“ freie Künstler sind, wird wohl kein Fan je bezweifelt haben. Doch der 9. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg musste sich jetzt mit dieser Frage genauer beschäftigen. Streitig war, ob die klagende deutsche Veranstalterin der Stones-Tournee „Bridge to Babylon Tour“ 1998/1999 Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) zu entrichten hatte. Dabei ging es immerhin um einen Betrag von ca. 320.000 Euro.

Konzertveranstalter müssen auch auf die Gagen von ausländischen Künstlern, die in Deutschland Konzerte geben, Sozialabgaben an die KSK entrichten. In diesem Fall waren die „Rolling Stones“ aufgrund ihrer vertraglichen Bindungen als abhängige Beschäftigte der US-Amerikanischen Gesellschaft RS Tours Inc. aufgetreten. Alleiniger Gesellschafter von RS Tours war zu dieser Zeit Keith Richards. Die Konzertveranstalterin argumentierte, die Bandmitglieder seien bei RS Tours angestellt und damit nicht selbständig gewesen. Das Landessozialgericht widersprach dieser Ansicht: „Aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände“ seien die Bandmitglieder als selbständige Künstler anzusehen.


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(al) 26.01.2010



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