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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, hat die bisher gültige Richtlinie des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) in Teilbereichen modifiziert und aufgrund der Genehmigung der EU-Kommission vom 23.12.2009 mit Wirkung zum 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Dies teilte die deutsche Filmförderungsanstalt (FFA) am vergangenen Freitag mit. Bei den Änderungen geht es in erster Linie um neue Bestimmungen bei der Anerkennung von Drehbuchgagen, Archivmaterial bei Dokumentarfilmen und Drehtagen sowie bei den Herstellungskosten von Animationsfilmen.
Zudem hat Staatsminister Bernd Neumann den Beirat des DFFF um zwei Sitze erweitert und neue Mitglieder in das Gremium berufen. Der Beirat entscheidet über die Zuerkennung von Fördermitteln in Höhe von über 4 Millionen Euro.
(al) 27.01.2010
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