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Bundesverwaltungsgericht kippt Post-Mindestlohnverordnung

Das Bundesverwaltungsgericht hat am vergangenen Donnerstag einer Klage gegen die Post-Mindestlohnverordnung stattgegeben. Den klagenden regionalen Postdiensten und dem Bundesverband der Kurier-Express-Postdienste (BdKEP) wurde damit erneut Recht gegeben – diesmal allerdings abschließend. Schon das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten die Rechtsauffassung der Kläger in vorangegangenen Urteilen bestätigt.

Wie schon in den Vorinstanzen hat das Gericht nicht die geltende Lohnuntergrenze von acht bis zehn Euro, sondern vielmehr das Zustandekommen der Vorschrift kritisiert. Unter der Regie des damaligen Bundesarbeitsministers Olaf Scholz wurde Ende 2007 ein Tarifabschluss zwischen dem mehrheitlich von der Deutschen Post AG dominierten Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und der Gewerkschaft Ver.di auf die gesamte Branche übertragen. Diese Mindestlohnverordnung missachtete einen bereits ausgehandelten Tarifvertrag zwischen dem BdKEP und einer weiteren Arbeitgebervereinigung von Postkonkurrenten sowie der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste, der niedrigere Stundenlöhne vorsah.

Das Bundesverwaltungsgericht sah es nun als erwiesen an, dass die Post-Mindestlohnverordnung die Rechte der Kläger verletze, weil diesen keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Damit ist die Verordnung für die Kläger nicht mehr rechtswirksam.

Quelle: dnv-online


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(al) 29.01.2010



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