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Das hat eine Befragung des Essener Soldan Instituts für Anwaltmanagement e.V. ergeben. 86 Prozent der befragten Anwälte sprachen sich demnach gegen die Schaffung weiterer Fachanwaltsgebiete aus. Nur 14 Prozent würden weitere Fachanwaltstitel begrüßen. Bis 2003 gab es lediglich sieben Fachanwaltsgebiete. Inzwischen gibt die Fachanwaltsverordnung die Möglichkeit in 20 Rechtsgebieten einen Fachanwaltstitel zu erwerben. Die Voraussetzungen für den Erwerb des Titels regelt die Bundesrechtsanwaltsverordnung (BRAO) sowie die Fachanwaltsordnung (FAO). Anwälte, die sich für einen Fachanwaltstitel bewerben, müssen überdurchschnittliche theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen in dem entsprechenden Rechtsgebiet nachweisen. So auch für die Titel des Fachanwalts für den gewerblichen Rechtsschutz, für das Urheber- und Medienrecht sowie für das Informationstechnologierecht.
Dazu Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: „Der geringe Enthusiasmus gegenüber weiteren Fachanwaltschaften kann zum einen darauf hindeuten, dass aus Sicht der Anwaltschaft das Potenzial „sinnvoller” Fachanwaltschaften weitgehend ausgeschöpft ist. Denkbar erscheint aber auch, dass für die Berufsangehörigen kein eindeutiges Konzept zur Erweiterung der Fachanwaltschaften erkennbar ist und weitere Fachanwaltsgebiete aus diesem Grund auf Ablehnung stoßen.“
(al) 09.02.2010
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