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BGH: Verbraucherschützer-Klage gegen Spielehersteller abgewiesen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) ist mit einer Klage gegen das Lizensierungsmodell eines US-Spieleherstellers vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Das berichtete die Kanzlei Unverzagt von Have, Vertreter des Spieleherstellers, am vergangenen Freitag. Bei dem beanstandeten Vertriebsmodell wird ein einmal gekauftes Spiel dauerhaft mit einem Benutzerkonto verbunden, das nicht weitergegeben werden darf. Das Benutzerkonto bietet den Zutritt zu einer durch den Hersteller kostenlos zur Verfügung gestellten Plattform für Multiplayer. Der Verbraucherzentrale Bundesverband erhob Klage mit der Begründung, dass diese Technik den Verbraucher unangemessen beachteilige. Der Bundesgerichthof entschied nun, dass dieses Lizensierungsmodell zulässig sei.

„Die Entscheidung der Karlsruher Richter schafft endlich Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer im Online-Vertrieb von Medien“ erklärte Rechtsanwalt Georg Fechner, Partner der Kanzlei Unverzagt von Have in Hamburg. „Die Möglichkeiten, die sich aus dem Vertrieb von Inhalten für Geräte wie iPad, Kindle usw. ergeben, sind noch nicht einmal absehbar. Das Urheberrecht ist in der modernen Informationsgesellschaft angekommen, wenn Gerichte die Rechte der Urheber stützen und die rechtlichen Grundlagen für neue Vertriebs- und Nutzungsformen schaffen, die vor einigen Jahren noch undenkbar gewesen wären“, so Fechner.


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(al) 15.02.2010



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