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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat in der vergangenen Woche in Berlin erstmalig den „Maria-Otto-Preis“ verliehen. Wegen ihrer besonderen Vorbildfunktion für Anwältinnen und Anwälte, wurde die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Gisela Wild ausgezeichnet. „Das Lebenswerk von Frau Dr. Wild ist vorbildhaft, weil sie die Vielzahl von Facetten, die zu einer wirklichen Anwaltspersönlichkeit gehören – von der Rechtswissenschaftlerin über die renommierte Wirtschaftsanwältin bis hin zur unerschrockenen und unermüdlichen Kämpferin für Freiheitsrechte – in sich verkörpert“, so Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident, in seiner Laudatio.
Wild hatte 1983 gemeinsam mit einer Kollegin das Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Volkszählungsgesetz durchgeführt. Im Ergebnis führte das Verfahren zur Ableitung des Rechts auf „informationelle Selbstbestimmung“ aus dem Grundgesetz und hatte damit bahnbrechende Auswirkungen für die künftige rechtliche Bewältigung der mit der elektronischen Datenverarbeitung einhergehenden Möglichkeiten und Gefahren. Die Preisträgerin vertrat im so genannten „Emma-Prozess“ gegen den „Stern“ die Klage von 10 Frauen, darunter Alice Schwarzer von der Frauenzeitschrift „Emma“. 2005 wurde sie zur Richterin beim Hamburgischen Verfassungsgericht gewählt. In ihrer anwaltlichen Tätigkeit trat sie stets für Bürger- und Frauenrechte ein. Sie sei für alle Anwältinnen ein großes Vorbild und in vielen Bereichen eine hoch geschätzte Ansprechpartnerin, hieß es bei der Preisverleihung.
Die Auszeichnung ist nach der Rechtsanwältin Dr. Maria Otto benannt, die 1922 als erste deutsche Anwältin durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz in München zugelassen wurde.
(al) 10.03.2010
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