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Die Bauer Vertriebs KG hat am vergangenen Mittwoch (17.03.2010) vor der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt, welche dem Bundesverband Presse-Grosso zu behaupten verbietet, dass die Bauer Vertriebs KG die Vergabe des Vertriebsauftrages für ihre Titel im Vertriebsgebiet Stade bzw. Elmshorn in mindestens einem Fall von der Zahlung einer sechsstelligen Summe an die Bauer-Tochter Pressevertrieb Nord KG (PVN) abhängig gemacht habe.
Eine entsprechende Behauptung hatte der Bundesverband Presse-Grosso in einer Pressemitteilung am 9. März dieses Jahres aufgestellt.
Quelle: dnv-online
(al) 18.03.2010
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