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LG München: Grafikerin setzt sich im Streit um Tatort-Vorspann durch

Seit 1970 startet die beliebte Krimireihe „Tatort“ mit dem gleichen Vorspann: Der Augenpartie des Opfers, dem Fadenkreuz und den Beinen des fliehenden Täters. Die Münchener Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa hat an der Entwicklung des Vorspanns mitgewirkt und damals eine Vergütung von umgerechnet 1.300 Euro erhalten. Nun verklagte sie, nach 40 Jahren, zwei der ARD-Anstalten auf Anerkennung ihrer Urheberschaft. Die Grafikerin möchte im Vorspann als Urheberin genannt werden und eine weitere Vergütung für die vielfache erfolgreiche Nutzung des Tatort-Vorspanns.

Die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I gab der Klage nun statt. Das Gericht führte zahlreiche Zeugenvernehmungen durch, hörte u.a. auch den Schauspielers Horst Lettenmayer, dessen Augen und Beine im Vorspann zu sehen sind und gab der Klage auf Auskunft über den Umfang der Nutzung und auf Namensnennung statt.

Die Münchener Richter waren war nach Anhörung der Zeugen davon überzeugt, dass die Klägerin das Storyboard für den Vorspann geschrieben und die filmische Umsetzung mit geleitet hat. Schauspieler Horst Lettenmayer konnte sich sehr gut daran erinnern, wie er damals auf Geheiß der Klägerin wieder und wieder über den Flughafen in München-Riem rennen musste, ehe die Szene zur Zufriedenheit der Klägerin abgedreht war, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Landgericht München I


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(al) 26.03.2010



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