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Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V. mit Sitz in Frankfurt ist mit dem Versuch einer einstweiligen Verfügung gegen das Rheinberger Familienunternehmen Underberg vor dem OLG Düsseldorf gescheitert. Underberg darf vorerst weiter mit dem Slogan „weltweit im Dienste des Wohlbefindens“ werben.
Wie der juristische Nachrichtendienst beck.de mitteilte, sah der Verband in der Kräuterschnaps-Werbung eine unerlaubte gesundheitsbezogene Aussage für ein Getränk mit 44 Prozent Alkoholgehalt. Zudem werde mit Werbeaussagen wie „Besonders nach dem Essen für den Magen“ und „appetitanregend und verdauungsfördernd“ eine medizinische Wirkung suggeriert.
Laut einem Vorschlag des OLG, solle im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung des Rechtsstreits der Europäische Gerichtshof im z. Z. noch laufenden Hauptverfahren (Landgericht Kleve) über die Zulässigkeit der Werbeaussagen entscheiden.
(al) 30.03.2010
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