Samstag, 15. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Leistungsschutzrecht für Verlage: Keese vs. Kreutzer - zwei Standpunkte zum Thema

Am 26. Juni 2009 unterzeichneten namhafte deutsche Verlage die ‚Hamburger Erklärung zum Schutz geistigen Eigentums‘, mit der die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für ein Leistungsschutzrecht der Verlage gefordert wird. Mit dieser Forderung erzielten die Verlage zunächst einen Etappenerfolg. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht geschrieben: „Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an." Dennoch sorgt das Thema im deutschen Medienmarkt nachhaltig für Kontroversen. In der aktuellen Ausgabe der MedienWirtschaft – Zeitschrift für Medienmanagement und Kommunikationsökonomie (Heft 1/2010, New Business Verlag) stellen Christoph Keese (Foto links), Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG, Berlin, und Dr. Till Kreutzer (Foto rechts), Rechtsanwalt/Assoziierter Mitarbeiter des Hans-Bredow-Instituts sowie Redakteur bei iRights@info, ihren Standpunkt zum Thema dar:

Christoph Keese weist unter dem Aspekt des „Gedeihs" von Gesellschaft und Demokratie auf die Rolle der hiesigen Pressevielfalt hin: „Was wir heute von den Kiosken kennen – ein vielscheckiges Angebot von Zeitschriften und Zeitungen, das weltweit seines Gleichen sucht – kann im Netz nur weiter bestehen, wenn es gelingt, neben Anzeigen auch Inhalte zu verkaufen. Nur so kann die Unabhängigkeit auf Dauer gesichert werden. Auf diese Tatsache hinzuweisen, ist kein Alarmismus", so Keese. Er warnt vor einem Szenario, in dem „Journalismus im Netz ohne einen Sponsor nicht möglich ist und wer keinen Krösus findet, dessen Stimme würde verstummen." Seine Antwort auf die Lösung des Problems der Finanzierung von Qualitätsjournalismus lautet: Es müsse nicht mehr nur Werbung an die Wirtschaft, sondern auch Beiträge an das Publikum verkauft werden. Er geht auch für den Journalismus von einer Koexistenz von legalen und illegalen Märkten – analog zum Film- und Musik-Markt – aus. Eine Perspektive für die Kapitalisierung von Online-Inhalten sieht Keese zudem in der Lizenzierung von Beiträgen für gewerbliche Nutzer, analog zu den Rahmenverträgen, wie es sie heute schon für die Nutzung z.B. in Datenbanken oder Pressespiegeln gibt.

Till Kreutzers Kontra lautet: „Versucht man, die Position der Verleger zu interpretieren, deutet allerhand darauf hin, dass man das Heil des wirtschaftlichen Erfolgs zukünftig weniger in der Bezahlung durch den Leser suchen will, sondern in der Bezahlung durch Intermediäre, also insbesondere durch Google und andere, die sich – so die Diktion vieler Interessensbekundungen – auf Kosten der Verlage eine goldene Nase verdienten, obwohl sie nicht einmal Inhalte produzieren, sondern nur (!) schnöde Auswertungs-, Aggregations- und Suchtechnologien entwickeln und bereitstellen", so Kreutzer. „Diesem Schmarotzertum solle Einhalt geboten werden, indem sie durch ein neues Schutzrecht gezwungen werden, an die Verlage Vergütungen zu bezahlen." Kreutzer weist außerdem auf die Abgrenzungsproblematik hin: Unter welchen Voraussetzungen könnten einzelne, von fremden Webseiten aus Originalmeldungen erstellte Snippets oder gar einzelne Headlines unter dieses Leistungsschutzrecht fallen? Wer hält das Monopol an von Dritten veröffentlichten Worten? „Natürlich kann von Content-Klau angesichts des Umstands, dass es hier um Handlungen geht, die nach geltendem Recht völlig legal sind, überhaupt keine Rede sein. […] Und im Übrigen ist es Tatsache, dass Google jederzeit bereitwillig Publikationen von der Newssuche ausschließt, wenn dies vom Anbieter gewünscht wird. Die Verleger machen hiervon aber keinen Gebrauch", sagt Kreutzer.

 

Der komplette Beitrag der Rubrik ‚Standpunkte‘ ist nachzulesen in MedienWirtschaft 1/2010. Bestellung unter www.medienwirtschaft-online.de oder Tel.: 040-609 009-0 bestellt werden.

Quelle: new-business


zurück

(al) 06.04.2010



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine