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Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche einen neuen Gesetzentwurf für mehr Videotechnik in gerichtlichen Verfahren vorgelegt. Das vorgesehene Gesetz erweitert die Möglichkeit, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher durch Bild- und Tonübertragung zu hören. Die Zuschaltung per Videokonferenztechnik erspare Reisen von Prozessbeteiligten, auf deren persönliche Anwesenheit es in aller Regel nicht ankomme, argumentierte die Länderkammer. Durch eingesparte Reisekosten und reduzierten Zeitaufwand werde der Prozess so insgesamt kostengünstiger. Das vorliegende Gesetz erweitere videogestützte Prozesshandlungen konsequent auf zahlreiche Bereiche unterschiedlicher gerichtlicher, aber auch staatsanwaltschaftlicher Verfahren. Die Entscheidung über den Einsatz von Videotechnik bleibe aber beim Gericht selbst.
Der Bundesrat hatte schon einmal im Januar 2008 einen ähnlichen Gesetzentwurf (Nr. 16/7956) vorgelegt, sich aber nicht durchsetzen können. Die Bundesregierung stehe, laut einer Mitteilung des Deutschen Bundestags, einer Erweiterung des Einsatzes von Videokonferenztechnik grundsätzlich „aufgeschlossen gegenüber“. Videotechnik sei ja bereits heute aus Gründen des Opferschutzes geltendes Recht. Dadurch, dass die Entscheidung über den Einsatz der Videokonferenztechnik in das Ermessen des Gerichts gestellt werde, sei gewährleistet, dass das jeweils entscheidende Gericht unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls dafür Sorge tragen werde, das die Technik nur in hierfür geeigneten Fällen zum Einsatz komme, so die Bundesregierung.
(al) 06.04.2010
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