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BGH bestätigt Gestaltung von Schokoladenprodukten als Herkunftshinweis

Die Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare konnte für einen französischen Hersteller von Schokoladenprodukten Rechte an einer dreidimensionalen Marke durchsetzen, wie die Kanzlei jetzt mitteilte. Der Bundesgerichtshof folgte mit seinem Urteil vom 18. März 2010 der Einschätzung des Oberlandesgerichts Hamburg. Entgegen früherer Urteile anderer Gerichte kann demnach die besondere Form eines Produktes vom Verbraucher sehr wohl als Herkunftshinweis verstanden werden.

In diesem Fall handelte es sich um den Schutz einer bestimmten Form von Schokoladenstäbchen, die in der Weingegend des französischen Medoc-Gebiets entwickelt wurden. In ihrer gewellten Form mit aufgestreuten Schokokrümeln ist die Leckerei dem Zweig einer Weinrebe nachempfunden. Das Produkt wird in Deutschland exklusiv über hochwertige Confiserien und Weinhändler vertrieben. Ein holländischer Hersteller hatte das Schokoladenerzeugnis kopiert und in Deutschland über den Discounter Aldi distribuiert.

Das OLG Hamburg hatte den Vertrieb dem Alleinimporteur in einem Urteil vom 8. Oktober 2008 untersagt. Es kam zu der Auffassung, dass die gewellte Form für ein Schokoladenerzeugnis ungewöhnlich ist und deshalb vom Verbraucher sehr wohl als Herkunftshinweis verstanden werden könne. Mit seinem Beschluss vom 18.3.2010 hat der Bundesgerichtshof das Vertriebsverbot nun endgültig bestätigt.

„Die Stärkung der Markenrechte unseres Mandanten erfolgt in einem sehr widrigen juristischen Umfeld", so Christian Hertz-Eichenrode (Foto), federführender Anwalt des franzöischen Herstellers von FPS Hamburg. „Zwar hat der Gesetzgeber 1995 den Schutz dreidimensionaler Gestaltungen von Waren und Verpackungen als möglichen Gegenstand des Markenschutzes eingeführt. Nach 15-jähriger Praxis ist aber festzustellen, dass die deutschen und europäischen Gerichte dem Schutz solcher Formen als Marke sehr skeptisch gegenüber stehen und immer höhere Hürden bei der Eintragung und Durchsetzung von 3D-Marken errichtet haben."

In der Vergangenheit waren unter anderem namenhafte Markenhersteller wie Ferrero mit dem Schutz der Rocher-Kugel und Lindt mit dem Versuch, den Goldhasen in Deutschland und Österreich vor Nachahmung zu bewahren, bislang gescheitert.


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(al) 12.04.2010



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