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Nationalspieler Lukas Podolski verklagte einen Sportartikelhändler auf 12.500 Euro Schadensersatz, weil er auf seiner Internetseite mit Fotos des Fußballers geworben hatte. In erster Instanz hatte das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 441/08) den Händler zu einer Zahlung von 10.000 Euro verurteilt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am vergangenen Montag das Recht des Sportlers am eigenen Bild, begrenzte die Schadensersatz-Summe aber auf 7.500 Euro.
Der beklagte Fanartikelvertrieb hatte sich darauf berufen, dass der Werbepartner Podolskis, die adidas-Salomon GmbH, die Fotos zur Verfügung gestellt hatte. Die Werbung für den Verkauf von Trikots der Fußball-Nationalmannschaft für die EM 2008 sei, nach Aussage des Gerichts, auch zulässig gewesen, da vom Hersteller adidas abgesegnet. Die Internet-Veröffentlichung von Fotos des Fußballers im Rahmen eines Gewinnspiels sei dagegen als unzulässige Imagewerbung anzusehen.
(al) 27.04.2010
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