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Im Eilverfahren zwischen den Verlagen Gruner + Jahr und der Bauer Media Group, beide Hamburg, hat das Landgericht Hamburg mit der Entscheidung vom 26. April Gruner + Jahr in wesentlichen Punkten Recht gegeben. Gruner + Jahr hatte beim Gericht beantragt, Bauer per einstweiliger Verfügung untersagen zu lassen, das Top-100-Siegel, das die Bauer Media Group seit Anfang März 2010 (bzw. in modifizierte Form seit 26. März) auf die Titelseiten von 26 seiner Zeitschriften druckt, weiter zu verwenden. Darüber hinaus wollte Gruner + Jahr Bauer verbieten lassen, das Presse-Grosso sowie den Presse-Einzelhandel mit kommunikativen Maßnahmen zur bevorzugten Platzierung der mit dem Top-100-Siegel gekennzeichneten Zeitschriften aufzufordern.
Nach der mündlichen Verhandlung am 21. April gab das Landgericht Hamburg am Montag (26.04.2010) den Tenor seines Beschlusses bekannt. Danach darf Bauer das Siegel in der aktuellen Form nicht weiter verwenden.
Hinsichtlich der Zulässigkeit der Kommunikation Bauers gegenüber dem Handel unterschied das Gericht zwischen den Adressaten Presse-Grosso und Einzelhandel. Mit Blick auf das Neutralitätsgebot des Presse-Grossos untersagte das Gericht Bauer, den Pressegroßhandel aufzufordern, sich für die bevorzugte Platzierung der mit dem Top-100-Siegel gekennzeichneten Titel im Einzelhandel einzusetzen. Gegen entsprechende kommunikative Maßnahmen gegenüber dem Einzelhandel hatte das Gericht jedoch nichts einzuwenden. Die Kosten des Verfahrens - bei einem Streitwert von 500.000 Euro - habe Bauer zu tragen, entschied das Gericht.
Die Kontrahenten beurteilen die Gerichtsentscheidung unterschiedlich. So hob die Bauer Media Group in einer Pressemitteilung am Dienstag (27.04.) hervor, dass man sich in einer wichtigen Frage gegen den Wettbewerber Gruner + Jahr durchgesetzt habe: "Demnach ist die erfolgreiche Aktion "Top 100 Titel" im Einzelhandel zulässig", hieß es in der Bauer-Mitteilung.
Das sieht man bei Gruner + Jahr anders. "Bauer verdreht die Tatsachen", sagte ein Sprecher des DPV, der Vertriebstochter von Gruner + Jahr, gegenüber dnv-online. In den beiden von Gruner + Jahr bemängelten Punkten habe das Gericht dem Kläger, also Gruner + Jahr, Recht gegeben.
In der Pressemitteilung zu der einstweiligen Verfügung kündigte die Bauer Media Group an, man werde "die Kommunikation in Richtung der für den Pressevertrieb strategisch wichtigen Partner im Einzelhandel intensivieren". Zudem werde das Top-100-Siegel für den Endverbraucher "noch deutlicher" gestaltet. Nachdem Gruner + Jahr inzwischen schon zwei Fassungen des Siegels gerichtlich verbieten ließ, wird es also eine dritte Variante geben.
Darüber hinaus hieß es aus der Bauer Media Group, dass man die Kostenentscheidung des Gerichts für fehlerhaft erachte, da die einstweilige Verfügung des Gerichts dem Antrag von Gruner + Jahr nicht in vollem Umfang gefolgt sei.
Die Entscheidung der Frage, ob man in ein Hauptsacheverfahren eintreten werde, sei noch nicht gefallen. Dazu müsse man zunächst die Urteilsbegründung analysieren, die noch nicht vorliege, war von Bauer zu hören.
Quelle: dnv-online
(al) 28.04.2010
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