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Bauer setzt sich gegen den Bundesverband Presse-Grosso durch

Den Widerspruch des Bundesverbandes Presse-Grosso gegen die von der Bauer Vertriebs KG am 17. März erwirkte einstweilige Verfügung hat die Pressekammer des Landgerichts Hamburg mit ihrer am Mittwoche (28.04.10) veröffentlichten Entscheidung abgewiesen. Bauer hatte mit der einstweiligen Verfügung dem Bundesverband Presse-Grosso verbieten lassen, zu behaupten, dass "die zu der Bauer Media Group zählende Bauer Vertriebs KG mindestens in einem Fall die Rückgabe des seit März 2009 laufenden Eigenvertriebs in Elmshorn und Stade an selbstständige Presse-Grossisten von der Zahlung einer sechsstelligen Summe an die Konzerntochter Pressevertrieb Nord (PVN) abhängig gemacht hat", wie es in einer Pressemitteilung des Bundesverbandes Presse-Grosso vom 9. März 2010 hieß.

Über den Widerspruch des Grosso-Verbandes gegen die einstweilige Verfügung verhandelte das Gericht am vergangenen Freitag. Ein angesichts der einander widersprechenden Zeugenaussagen von der vorsitzenden Richterin Gabriele Ritz vorgeschlagener Vergleich scheiterte jedoch. Er hätte vorgesehen, dass die beiden Kontrahenten übereinkommen, den Inhalt des Gesprächs, das Heribert Bertram, Geschäftsleiter der Bauer Vertriebs KG, und Kerstin Gajewi, Bereichsleiterin Handel der Bauer Vertriebs KG, am 11. Februar dieses Jahres mit den Presse-Großhändlern Uwe Zeyn, VPV-Lamich KG, und Jan Carlsen, Johann Carlsen GmbH & Co. KG, führten und auf das die Meldung des Bundesverbandes Presse-Grosso sich implizit bezog, künftig nicht mehr in die Öffentlichkeit zu tragen. Bauer lehnte ab, die Verfahrenskosten hälftig zu teilen, worauf der Grosso-Verband aber bestand, so dass der Vergleichsversuch scheiterte. Da das Gericht die Beweislast dafür, dass die von Bauer beanstandete Behauptung der Wahrheit entspricht, aufgrund ihres für Bauer negativen Inhalts dem Bundesverband Presse-Grosso zuwies, zugleich aber die Beweislage für unklar erachtete ("non liquet"), wies es den Widerspruch des Grosso-Verbandes ab.

In einem Kommentar zu dem Urteil übte der Bundesverband Presse-Grosso in einer Pressemitteilung Kritik an der Zuordnung der Beweislast. Diese sei falsch, "da es sich bei der strittigen Pressemitteilung nach Meinung des Verbandes um eine Tatsachenbehauptung handelt."

Zugleich begrüßte der Verband, dass das Landgericht Hamburg die Glaubwürdigkeit der Zeugen Jan Carlsen, geschäftsführender Gesellschafter der Schleswig-Holsteinischen Buchgroßhandlung Johann Carlsen GmbH & Co. KG, Kiel, Uwe Zeyn, geschäftsführender Gesellschafter der VPV-Lamich KG, Rendsburg, sowie des Journalisten Rüdiger Stettinski in der Verhandlung am vergangenen Freitag (23.04.10) bestätigt habe. Die drei Zeugen hatten in eidesstattlichen Versicherungen sowie in ihren Aussagen vor Gericht die Darstellung des Verbandes bestätigt.

Der Bundesverband Presse-Grosso kündigte an, nach Prüfung der Urteilsbegründung über weitere Schritte zu entscheiden. Bei der Bauer Vertriebs KG war für einen Kommentar zu dem Urteil zunächst niemand erreichbar.

Quelle: dnv-online


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(al) 29.04.2010



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