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Bundestag bestätigt Tabak-Sponsoringverbot im Internet

Der Deutsche Bundestag hat am 22. April im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/65/EG vom 11.12.2007 das Zweite Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes beschlossen. Künftig soll das Sponsoringverbot für Tabakkonzerne nicht mehr nur bei Fernsehsendungen, sondern auch im Internet, sprich für „audiovisuelle Mediendienste auf Abruf" gelten. Das Gesetz (Bundestag Drucksache 17/719) wurde ohne Gegenstimmen verabschiedet.

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(al) 30.04.2010



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