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Mario Adorf bekommt kein Geld für ein Foto, das den ersten Band des Brockhaus Universal-Lexikons ziert. Das hat das Landgericht München I am vergangenen Mittwoch entschieden. Der Schauspieler hatte den F.A. Brockhaus Verlag, Gütersloh auf Unterlassung und 30.000 Euro Schadensersatz verklagt. Doch dem Schauspieler sei auch ein Lexikonartikel gewidmet, erklärte das Gericht. Das Foto auf dem Einband stehe somit im Zusammenhang mit dem Inhalt und sei daher zulässig.
Adorfs Rechtsanwalt Gunter Fette, Partner der Münchner Kanzlei Schoepe Fette Pennartz Reinke, äußerte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, er wolle zunächst die ausführliche Begründung des Urteils abwarten. Eine Berufung sei aber wahrscheinlich.
(al) 30.04.2010
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