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Die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat eine Einstweilige Verfügung bestätigt, die Jörg Kachelmann Ende März gegen das Nachrichtenmagazin FOCUS erwirkt hatte. Das teilte Kachelmanns Anwalt Prof. Dr. Ralf Höcker am Mittwoch (12.05.2010) mit. FOCUS werde demnach verboten bestimmte Details aus der Ermittlungsakte des TV-Moderators weiter zu verbreiten. In der mündlichen Verhandlung wies das Gericht daraufhin, dass die Inhalte einer Ermittlungsakte gemäß § 353d StGB gegen unbefugte Preisgabe geschützt seien.
"Es ist erfreulich, dass das LG Köln die einstweilige Verfügung gegen den FOCUS aufrecht erhalten wird. Damit ist klar: Selbst wenn die Presse ganz generell über die Existenz eines Ermittlungsverfahrens berichten darf, heißt das noch nicht, dass sie auch jedes angebliche Tatdetail preisgeben darf. Sie muss jede einzelne Aussage vor ihrer Veröffentlichung mit den Persönlichkeitsrechten des potentiell unschuldigen Beschuldigten abwägen. Je detaillierter eine Berichterstattung ist, desto höher ist das Risiko, dass sie den Betroffenen irreparabel stigmatisiert und vorverurteilt. Ermittlungsakten gehören ganz einfach nicht in die Öffentlichkeit und Ermittlungsverfahren werden immer noch vor Gericht und nicht in den Medien geführt", erklärte Prof. Höcker.
Zurzeit laufen noch weitere Verfahren in denen es um die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns geht, so u.a. auch gegen die BILD-Zeitung. FOCUS will sich mit dem Urteil, wie die Frankfurter Rundschau berichtete, nicht zufrieden geben und wird wohl in Revision gehen.
(al) 14.05.2010
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