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Die BILD-Zeitung sucht per Anzeige „Hobby-Gerichtsreporter“, die über presserechtliche Verfahren berichten. Laut einem Bericht des Tagesspiegels, hat das Boulevardblatt am vergangenen Mittwoch (26.05.2010) in seiner Berliner Ausgabe sowie in der „Berliner Morgenpost“ und der „taz“ ganzseitige Anzeigen geschaltet. Unter dem Motto „Haben Sie Lust, der Justiz auf die Finger zu schauen?“ sucht BILD freie Mitarbeiter.
„Juristische Kenntnisse“ seien dabei hilfreich, aber nicht unbedingt notwendig. Nur Stenographie sollten die neuen BILD-Gerichtsreporter beherrschen, denn Bild- oder Tonaufnahmen sind auch in öffentlichen Gerichtsverhandlungen untersagt.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kann dagegen nur wenig Begeisterung für die Vorstellung von Hobby-Reportern in der Berliner Pressekammer aufbringen. Für Michael Konken, DJV-Bundesvorsitzender, ist dies der erste Schritt, um die auf juristische Themen spezialisierten Journalistinen und Journalisten einzusparen. "In der Perspektive macht BILD mit dieser Aktion den journalistischen Gerichtsreporter überflüüsig", so Konken. "Wenn nur noch Amateure den Gerichtsverfahren beiwohnen, können Redaktionen kaum den Ablauf eines Gerichtsverfahrens nachvollziehen oder Interviews in Verhandlungspausen führen." Zudem sei fraglich, ob die Persönlichkeitsrechte von Angeklagten oder Zeugen weiterhin den notwendigen Schutz erführen.
(al) 27.05.2010
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