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„Golden Toast“ erhält keinen EU-Markenschutz

Das Europäische Gericht hat eine Klage der Düsseldorfer Arbeitsgemeinschaft Golden Toast e.V. zur Anmeldung der Gemeinschaftsmarke „Golden Toast“ abgewiesen. Das HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) mit Sitz im spanischen Alicante hatte die Eintragung der EU-Marke mit der Begründung zurückgewiesen, die Marke „Golden Toast“ sei für die betroffenen Waren beschreibend und habe keine Unterscheidungskraft.

Die sechste Kammer des Europäischen Gerichts schloss sich nun der Argumentation der HABM-Markenprüfern an. Der Ausdruck „Golden Toast“ gebe aus der Sicht eines allgemeinen Publikums, das Englischkenntnisse habe und normal verständig sei, eine Eigenschaft der fraglichen Waren an, d.h. dass diese „zum Toasten geeignet“ seien und dass das Endprodukt golden sei, also „genau richtig gebräunt“. Der Einwand, dass das Wortzeichen „Golden Toast“ vom deutschen Publikum als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der genannten Produkte wahrgenommen werde, reiche nicht aus.

Die Arbeitsgemeinschaft Golden Toast e.V. ist Inhaber zahlreicher deutscher „Golden Toast“ Marken. Berechtigte Lizenznehmer der Arbeitsgemeinschaft sind die Lieken Brot- und Backwaren GmbH sowie weitere zur Lieken-Gruppe gehörende Gesellschaften.


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(al) 31.05.2010



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