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Lottoverbände wollen Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags

Die ARD Fernsehlotterie, die Klassenlotterie NKL, die Verbände der Klassenlotterieeinnehmer von SKL und NKL sowie der Deutsche Lottoverband haben sich zu einer gemeinsamen Initiative zur Neuregelung der deutschen Lotterien im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zusammengefunden. Um das staatliche Lotterie-Veranstaltungsmonopol zu schützen sowie die Vermittlung von ungefährlichen, staatlich kontrollierten Lotterien wieder zu stärken, fordern die Lotterieveranstalter eine Novellierung des GlüStV. Ein entsprechender Vorschlag liege den Regierungen der Länder vor, heißt es in einer Verlautbarung des Deutschen Lottoverbands.

Kernpunkt des Vorschlags ist eine „angemessene und gefahrenadäquate Lockerung der Werbung und des Vertriebs der aktuell überregulierten Lotterien“. Durch das generelle Internetverbot sowie die Werbe- und Vertriebsbeschränkungen, haben die Lotterien Umsatzeinbußen von teilweise 50 Prozent hinnehmen müssen. Die Länder würden, so die Arguemtation der Initiative, bis zum Jahr 2011 rund 5 Mrd. Euro an Steuern und Zweckerträgen verlieren.

Zitiert wird u.a. ein rechtswissenschaftliches Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Jarass von der Universität Münster, wonach die Suchtbegründung für harmlose Lotterien verfassungs- und gemeinschaftsrechtlich widersprüchlich und angreifbar sei. Es gäbe vielmehr andere Argumente, die das Lotterie-Veranstaltungsmonopol verlässlich sichern können, ohne dass die unverhältnismäßigen Restriktionen aufrechterhalten werden müssen.


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(al) 09.06.2010



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