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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am vergangenen Dienstag das Fusionsverbot zwischen dem Axel-Springer-Verlag und dem Fernsehkonzern ProSiebenSat.1 bestätigt. Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2006 den Erwerb von Geschäftsanteilen an den Fernsehsendern ProSieben und Sat.1 mit der Begründung untersagt, die beteiligten Unternehmen hätten nach dem Zusammenschluss über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Eine Rechtsbeschwerde des Verlagshauses vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: VI-Kart 7/06) hatte keinen Erfolg. Nun hat auch der Bundesgerichtshof die Entscheidungen bestätigt.
Das Oberlandesgericht habe rechtsfehlerfrei festgestellt, dass auf dem Fernsehwerbemarkt im Zeitpunkt des Zusammenschlussvorhabens ein marktbeherrschendes Oligopol bestanden habe. Dieses Oligopol sei von den Sendergruppen einerseits Pro Sieben, Sat.1, Kabel 1 und N 24 sowie andererseits den zur Bertelsmann AG gehörenden Sendern RTL, VOX und n-tv gebildet worden und habe über einen gemeinsamen Marktanteil von über 80% verfügt. Die Prognose des Oberlandesgerichts, es sei zu erwarten gewesen, dass durch den beabsichtigten Zusammenschluss von Springer und Pro Sieben/Sat.1 die marktbeherrschende Stellung dieses Oligopols auf dem Fernsehwerbemarkt verstärkt worden wäre, halte – so der BGH - der rechtlichen Nachprüfung stand.
(al) 09.06.2010
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