Aktuelle Ausgabe
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Anmeldung der Marke „Speicherstadt" für mehrere Waren- und Dienstleistungsklassen mit der Begründung zurückgewiesen, der Marke fehle es an der für die Eintragung notwendigen Unterscheidungskraft.
Das Bundespatentgericht mit Sitz in München hat diese Entscheidung nun bestätigt: Der Begriff würde sofort und nahe liegenderweise mit der am Hafenrand gelegenen Hamburger Speicherstadt, einer der größten und bekanntesten Sehenswürdigkeiten dieser Stadt, in Verbindung gebracht. Nicht nur Ortsnamen selbst sondern auch Bezeichnungen von bekannten Stadtteilen könnten schutzunfähige geographische Bezeichnungen darstellen. In diesem Sinne sei auch „Speicherstadt" eine geographische Bezeichnung, wenngleich dort bisher so gut wie keine Wohnbevölkerung ansässig sei, sondern es sich um einen Komplex von - überwiegend historischen - Lagerhäusern in Ziegelbauweise handle.
(al) 14.06.2010
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine