Freitag, 14. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Ministerpräsidenten unterzeichnen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Die Ministerpräsidenten der Länder haben in der vergangene Woche mit der Unterzeichnung des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags die neuen Regelungen für den Jugendmedienschutz verabschiedet. Die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) soll, nach Ratifizierung durch die Landesparlamente, am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, der auch Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz und der Rundfunkkommission der Länder ist, erklärte nach der Unterzeichnung: „Ein verantwortungsvoller Jugendmedienschutz muss einen geschützten Raum für Kinder und Jugendliche im Netz anbieten. Denn nur so können sie die großartigen Chancen und Angebote, die das Netz bereitstellt, sinnvoll nutzen."

Der Jugendschutz soll dabei weiterhin eine Aufgabe der Erziehungsberechtigten bleiben. Der JMStV setzt auf eine freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalten. Nutzerautonome Filter-Programme sollen Eltern die Möglichkeit geben, selbst ein Jugendschutzprogramm auf ihrem Rechner zu aktivieren. Beck betonte, die Filterung finde nicht „netzseitig", sondern ausschließlich durch den Nutzer statt.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bekannt, dass sie bereits ein Pilotverfahren zur Selbstklassifizierung von Computerspielen durchführt.

„Wenn der JMStV in Kraft tritt, wird die USK allen Anbietern von Computerspielen ein Verfahren zur Alters-kennzeichnung anbieten können", so USK-Geschäftsführer Felix Falk.


zurück

(al) 14.06.2010



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine