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Ein Patentrezept für den Schutz geistigen Eigentums gibt es nicht: All jene, die von der bevorstehenden Novelle des Urheberrechtes Wunder erwarten, dürfte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit ihrer gestrigen „Berliner Rede zum Urheberrecht“ enttäuscht haben. „Niemand sollte sich von der Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage finanzielle Wunder erwarten. Dieses neue Schutzrecht kann kein Allheilmittel für die Strukturveränderungen des Marktes sein“, so die FDP-Politikerin. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger bringe junge Leute nicht dazu, Zeitungen zu kaufen, und lasse Werbekunden nicht ihre Investitionsentscheidungen revidieren. „Auf Änderungen der Nachfrage muss vor allem mit neuen Angeboten reagiert werden“, ist die Bundesjustizministerin überzeugt.
Mit ihrer Rede in den Räumlichkeiten der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften eröffnete Leutheusser-Schnarrenberger die öffentliche Debatte über die Urheberrechtsreform. Neue, wie auch immer geartete Regelungen zum Urheberrecht dürften den Informationsfluss im Internet nicht beschneiden. Ein Verbot von Verlinkungen werde es ebenso wenig geben wie eine Einschränkung der Zitierfreiheit. Gleichwohl sei es „nicht fair, wenn allein mächtige Internetplattformen an Werbung verdienen, für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten.“
Zugleich sieht die Bundesjustizministerin aber die Branchenvertreter selbst in der Pflicht, Verantwortung für den Schutz des Urheberrechtes zu übernehmen: Provider etwa, ebenso wie Unternehmen, die auf fragwürdigen Plattformen werben und damit Rechtsverletzungen Vorschub leisten. Mit Bezug auf Buch- und Presseverlage als „Intermediäre der Kreativwirtschaft“ sagte Leutheusser-Schnarrenberger: „In welchem Maße Kreative ihre Werke direkt über das Internet vermarkten und inwieweit Zwischenhändler entbehrlich werden, das ist keine Frage des Rechts, das ist eine Frage des Wettbewerbs. (…) Das Urheberrecht muss auch hier wettbewerbsneutral sein. Wir wollen keine Schonräume schaffen für Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen ist.“
Das Bundesjustizministerium will am 28. Juni mit den Branchenverbänden über ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage beraten. In den darauffolgenden Wochen bzw. nach der Sommerpause sollen weitere Aspekte der Urheberrechtsdebatte diskutiert werden, u.a. das Thema Open Access, Fragen der kollektiven Rechtewahrnehmung und die Nutzung von sogenannten „orphan works“ (verwaiste Werke), d.h. Werke, deren Rechteinhaber nicht mehr bekannt oder auffindbar sind.
Quelle: dnv-online
Bild: ©BMJ/Chaperon
(al) 16.06.2010
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