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Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) will seine Zustimmung zu einem Leistungsschutzrecht für Verlage nur geben, wenn die berechtigten Interessen der Urheber umfassend gewährleistet würden. Das teilte der Gesamtvorstand des Verbandes am vergangenen Montag nach einer Sitzung in Leipzig mit.
Der Journalisten-Verband fordert eine 50 prozentige Beteiligung der Urheber an den Erlösen aus dem Leistungsschutzrecht. Außerdem solle eine Zahlungspflicht der Journalisten, die redaktionelle Inhalte von Homepages der Verlage für ihre Recherchen benötigten, vermieden werden.
„Das Ja des DJV zum Leistungsschutzrecht ist kein Selbstläufer“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Nicht verhandelbar sind für uns die Zitierfreiheit oder sonstige Einschränkungen der Informationsfreiheit, die bereits heute als Schranken im Urheberrecht verankert sind.“
Kein Verlag könne einzelne Worte oder Satzteile aus Artikeln so schützen lassen, dass deren Gebrauch künftig verboten wäre. Die Zustimmung des DJV zu einem Verlegerleistungsschutzrecht gebe es nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien. In die Bewertung werde, so Konken, auch einfließen, „wie es die Verleger künftig mit den gemeinsamen Vergütungsregeln halten wollen“.
(al) 22.06.2010
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