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Andreas Mundt (Foto), seit Anfang 2010 Präsident des Bundeskartellamts mit Sitz in Bonn, äußert sich im Interview mit MedienWirtschaft – Zeitschrift für Medienmanagement und Kommunikationsökonomie (2/2010) erstmalig seit seinem Amtsantritt ausführlich zu den neuralgischen Punkten des deutschen Medienkartellrechts. Er verteidigt – ebenso wie seine Vorgänger Bernhard Heitzer und Ulf Böge – die von vielen Marktteilnehmern häufig als harte Linie empfundene Fusionskontrolle. Zwar sei angesichts des strukturellen Wandels, bedingt durch das veränderte Mediennutzungsverhalten, mit einer Zunahme von Fusionen oder auch Kooperationen unter Medienunternehmen zu rechnen. Bezogen auf die deutsche Presselandschaft aber sagt Mundt: „Das wirtschaftliche Überleben der Verlagshäuser ist meines Erachtens in Deutschland nicht in Frage gestellt."
Den deutschen Zeitungen gehe es – auch aufgrund der vergleichsweise geringeren Abhängigkeit vom Werbemarkt – viel besser als vergleichbaren Zeitungen in den USA. Das zeige sich auch daran, dass die Titelzahl hierzulande in den vergangenen zehn Jahren stabil geblieben sei. Dazu beigetragen haben, laut Mundt, „die Bemühungen, sich zu Medienhäusern zu entwickeln, die die verschiedenen Mediengattungen unter einem Dach vereinen." Einheitliche Werbemärkte für Zeitungen und Internetwerbung will Mundt derzeit aber noch nicht konstatieren. „Bislang haben wir eher eine komplementäre Nutzung von Tageszeitung und Internet durch die Werbewirtschaft festgestellt". Ausnahmen seien die Immobilien-, Auto- und Stellenanzeigen als Marktsegmente, in denen der Strukturwandel bereits weit fortschritten ist.
Während sich im Bereich der Pressefusionskontrolle gerade die kleineren Verlage gegen eine Anhebung der Umsatzschwelle von derzeit 25 Millionen auf über 50 Millionen Euro aussprechen – aus Furcht, sie könnten ohne hinreichenden Fusionsschutz Opfer eines zerstörerischen Wettbewerbs werden – vertreten die großen Verlage eine andere Position: Sie behaupten, die kleineren Verlage seien unter den veränderten intermedialen Bedingungen auf Dauer ohnehin nicht überlebensfähig.
Dazu Mundt: „Es gibt in der Tat zu denken, wenn Vertreter der Großverlage die kleinen Lokalzeitungen als Todgeweihte hinstellen, diese aber von sich selbst sagen, sie seien quicklebendig und vielleicht sogar krisenrobuster als die Großverlage selbst." Gerade aus diesem Grund sehe er keinen Bedarf für die Anhebung der Aufgreifkriterien der Pressefusionskontrolle. Die Untersagung der Übernahme der ProSiebenSat.1-Gruppe durch Axel Springer im Jahr 2006 hält Mundt auch im Rückblick für die richtige Entscheidung – angesichts der damaligen Marktgegebenheiten. Stünde dieses Fusionsvorhaben heute wieder auf der Agenda, müsse man erneut prüfen: „Natürlich gilt, das wir jede Fusion vor dem Hintergrund der aktuellen wettbewerblichen Umstände umfassend prüfen und bewerten", sagt Mundt.
Das komplette Interview ist nachzulesen in MedienWirtschaft 2/2010 (New Business Verlag Hamburg). Unter dem Stichwort „Lockerungsübungen bei der Pressefusionskontrolle?" nehmen außerdem der Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Dr. Justus Haucap und weitere Wissenschaftler und Praktiker zur neuen Debatte um das Medienkartellrecht Stellung.
Quelle: new business
(al) 28.06.2010
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