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Ein Profifußballer, der an Promotion-Maßnahmen des DFB teilnimmt, muss die erzielten Einkünfte auch versteuern. Das hat das Finanzgericht Münster mit einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Der Fußballer war der Ansicht, er habe sich als Mitglied der deutschen Nationalmannschaft für die WM 2002 der Teilnahme an den Werbeaktivitäten des DFB nicht entziehen können. Eine Weigerung hätte bedeutet, ganz auf die Teilnahme an der WM 2002 zu verzichten.
Doch das Gericht teilte diese Auffassung nicht. Der Fußballer sei weder aufgrund des Arbeitsverhältnisses mit seinem Verein noch aufgrund anderer Regelungen, wie z.B. des Grundlagenvertrages zwischen dem Ligaverband und dem DFB, zur Teilnahme an diesen Veranstaltungen verpflichtet gewesen. Auch habe der faktische Druck, bei Nichtteilnahme an entsprechenden Promotion-Veranstaltungen des DFB keine Berufung mehr in die Nationalmannschaft zu erhalten, seine freie Willensentscheidung nicht überlagert.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das FG Münster die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
(al) 30.06.2010
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