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Werberecht: Kein „Jahrhundert“- Jubiläum nach 18 Jahren
Ein Möbelunternehmen darf nicht mit einer „110-jährigen Möbeltradition" werben, wenn das Unternehmen erst 1992 gegründet wurde und nicht auf einen entsprechend langen Bestand zurückblicken kann. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung deutlich gemacht. Das Unternehmen hatte aus Anlass des „Jahrhundert"-Jubiläums entsprechende Sonderangebote gemacht. Ein Wettbewerbsverein forderte daraufhin Unterlassung der Werbung. Nach Ansicht des Gerichts enthalte diese Jubiläums-Werbung eine Qualitätsaussage, die geeignet sei die Kaufentscheidung der Verbraucher zu beeinflussen.
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(al) 02.07.2010
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