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VDZ protestiert gegen Pläne, Kinderzeitschriften höher zu besteuern

Angesichts knapper Staatsfinanzen werden erneut Stimmen laut, die bei Kinderzeitschriften mit Spielzeug-Add ons eine Erhöhung der Mehrwertsteuer fordern. Gegen diese Pläne hat der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) jetzt entschieden protestiert: „Es sind im Prinzip wieder die gleichen Vorschläge, die 2002 im Entwurf zum Steuervergünstigungsabbaugesetz standen“, erklärte VDZ-Justitiar Dirk Platte, „und seinerzeit von den Abgeordneten im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wegen ihrer verheerenden Folgen abgelehnt wurden.“ Wieder sollen unter anderem Kinderzeitschriften, Jugendmagazine oder Kinderbücher und vor allem Schulbücher nur deshalb mit einer um 12 Prozentpunkte erhöhten Mehrwertsteuer verteuert werden, weil sie ergänzende CD´s, DVD´s oder Spielsachen enthalten. Argumente, die Handhabung der Mehrwertsteuer sei in diesen Fällen schwierig, träfen nicht zu. Die Rechtslage sei klar: Eine Zeitschrift mit Zugaben bildet in der Regel eine Warenzusammenstellung, die insgesamt mit dem reduziertem Steuersatz verkauft werden muss, wenn die Zeitschrift für die Zusammenstellung charakterbestimmend ist.

Tatsächlich verzichtet nur eine Handvoll Titel im Segment auf die verkaufsfördernden Extras. Denn gerade im Bereich der Vorschul-Magazine, die sich an Kinder richten, die noch nicht lesen können, helfen die kleinen Spielzeug-Beigaben, Kinder an gedruckte Medien heranzuführen und dienen der Leseförderung. Eine Mehrwertsteuererhöhung hätte somit fatale Folgen gerade im Bildungsbereich und für das Ziel, Kinder früh an das Lesen heranzuführen, argumentiert der Verband.

„Es ist bedauerlich, dass die Finanzverwaltung immer wieder versucht, gerade durch eine Erhöhung der Besteuerung von Kinderzeitschriften und Kinderbüchern einen Refinanzierungsansatz für die Staatsfinanzen auszumachen“, so Platte. Diese Rechnung würde nicht aufgehen, glaubt Platte: "Wir gehen davon aus, dass eine entsprechende Verteuerung von rund 30 Cent pro Heft erhebliche Kaufzurückhaltung auslösen wird und schon dadurch die gewünschten Mehreinnahmen des Fiskus ausbleiben.“

Der VDZ fordert vielmehr, die reduzierte Mehrwertsteuer auch auf digitale Presseprodukte auszuweiten: „Anders als direkte Subventionen ist die reduzierte Mehrwertsteuer eine neutrale Presseförderung, die keine Gefahr der Abhängigkeit von staatlicher Gunst birgt", sagt Christoph Fiedler, Geschäftsführer Medienpolitik. "Sie ist deshalb alternativlos und muss nicht beschränkt, sondern – wie von Frankreich gefordert – auf die gesamte digitale Presse ausgedehnt werden. Und auch die weitere Absenkung des reduzierten Steuersatzes darf kein Tabu mehr sein.“

Quelle: dnv-online


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(al) 07.07.2010



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