Aktuelle Ausgabe

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat Verstöße gegen das Verbot der Schleichwerbung und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten beanstandet. Die ProSieben-Nachrichtensendung „Newstime“ hatte über den Freitod des Fußballspielers Robert Enke berichtet und die Ankunft der Ehefrau am Unglücksort gefilmt. Ihre Fragen an die Polizei waren in dem Bericht mit Untertiteln versehen worden. Mit den Aufnahmen hat der Sender nach Auffassung der Landesmedienanstalten die Persönlichkeitsrechte von Frau Enke nicht gewahrt und gegen journalistische Grundsätze verstoßen. Wie mitgeteilt wurde, hat sich der Sender inzwischen bei der Kommission entschuldigt.
Eine Ausgabe der RTL II-Sendung „Schau dich schlau“ stellte ein Nahrungsergänzungsprodukt allzu werblich dar und kassierte eine Rüge wegen verbotener Schleichwerbung.
Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung wurden erneut Bußgelder in einer Gesamthöhe von 57.500 Euro gegen Sendungen von Sat.1 (Quiznight), 9Live und Super RTL (Master Quiz) verhängt. Die Kommission der Landesmedienanstalten ahndete mit den Bußgeldern den verbotenen Aufbau von Zeitdruck und die Irreführung über Auswahlverfahren und Einwahlchancen.
(al) 08.07.2010
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