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Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder gegen Medienunternehmen

Die Bundesnetzagentur hat Ende Juli in zwei Fällen erneut Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung in Höhe von rund 194.000 Euro verhängt. Die Verfahren richteten sich gegen ein Medienunternehmen und einen Versandhandel. Die Unternehmen hatten sich bei telefonischen Werbeanrufen auf angebliche Einwilligungserklärungen der Verbraucher berufen. Dabei handelte es sich um vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet, die auch Einwilligungen in Telefonwerbung umfassten.

"Diese Teilnahmebedingungen genügten den rechtlichen Anforderungen nicht. Für die konkreten Taten lagen somit keine wirksamen Einwilligungen der Angerufenen vor. Wer Werbeanrufe durchführt, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher zu verfügen, dem drohen hohe Bußgelder. Dies zeigen die aktuellen Fälle. Auch in Zukunft werden wir zum Schutz der Verbraucher konsequent gegen Unternehmen vorgehen, die das Verbot unerlaubter Telefonwerbung missachten", erklärte Matthias Kurth (Foto), Präsident der Bundesnetzagentur, in der vergangenen Woche.


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(al) 02.08.2010



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