Aktuelle Ausgabe
Wettermoderator Jörg Kachelmann soll wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen mehr als 2 Millionen Euro Schmerzensgeld von der Boulevardzeitung „BILD“ und dem Onlineportal „Bild.de“ fordern. Das berichteten Spiegel online und handelsblatt.com am vergangenen Freitag (30.07.2010). Die Axel Springer AG bestätigte inzwischen den Eingang verschiedener Anwaltsschreiben, will aber alle Forderungen zurückweisen.
Kachelmanns Anwalt, Medienrechtler, Prof. Dr. Ralf Höcker, hatte im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur Verhaftung Jörg Kachelmanns bereits mehrere Einstweilige Verfügungen gegen Medienunternehmen erwirkt. Dabei ging es u.a. um die Veröffentlichung privater SMS-Nachrichten des Wettermoderators und um Fotos, die über die Gefängnismauern der JVA gemacht wurden.
Auch „FOCUS“ hat sich bereits mit der Veröffentlichung von Details aus der Ermittlungsakte eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln eingehandelt. Im Mai haben sich die Focus Magazin Verlag GmbH sowie die Tomorrow Focus Portal GmbH dann mit Kachelmann über die Beilegung der Streitigkeiten geeinigt (LG Köln, AZ: 28 O 175/10 und 28 O 196/10).
(al) 02.08.2010
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine