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Der Norddeutsche Rundfunk konnte sich vor dem Landgericht Hamburg gegen den Textildiscounter KiK Textilien und Non-Food GmbH, mit Sitz in Bönen, in wesentlichen Punkten durchsetzen. Mit Hilfe mehrerer Unterlassungsbegehren unterband das Unternehmen im April 2010 die weitere Ausstrahlung der Panorama-Reportage „KiK-Story: die miesen Methoden des Textildiscounters“, die am 7. April 2010 gesendet worden war. Die Sendung sei rufschädigend und hätte falsche Tatsachen behauptet, erklärte KiK.
Laut einer Mitteilung des Senders, reiste NDR-Reporter Christoph Lütgert erneut nach Bangladesh, um Details seiner Story zu verifizieren und eidesstattliche Erklärungen beteiligter Personen einzuholen. Das Hamburger Landgericht erkannte die vorgelegten Beweise an und hob das Ausstrahlungsverbot auf. Demnach darf der NDR vier Arbeiterinnen aus Bangladesh weiterhin als „KiK-Näherinnen“ bezeichnen. Auch die Aussage, in einer Filiale des Discounters habe sechs Winter lang die Heizung nicht funktioniert, ist zulässig. Dies gilt auch für ein Rechercheergebnis des Films, wonach KiK mit dem Ergee-Label Billigsocken aus Billigländern zu Markenware veredle. Nur ein Foto des KiK-Geschäftsführers Stefan Heinig darf der NDR aus urheberrechtlichen Gründen nicht mehr verbreiten. Die Aufnahme stammte aus einer Mitarbeiterzeitschrift.
Die erweiterte Reportage wird am Mittwoch (04.08.10) um 21.45 Uhr in ARD-exclusiv gesendet.
(al) 03.08.2010
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