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Zum 14. September 2010 wird Google eine neue Richtlinie über die Verwendung von Markennamen im Suchmaschinenmarketing einführen. Künftig können Anzeigenkunden in Europa auch geschützte Begriffe und Marken fremder Unternehmen als Keywords verwenden. Bisher konnten Markeninhaber durch eine Beschwerde verhindern, dass bei Eingabe ihres Markennamens in die Suchmaske Fremdwerbung angezeigt wird. Google reagiert damit auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 23.03.2010 (AZ: C-236/08 bis C-238/08 - Google France & Google Inc. u.a. / Louis Vuitton Malletier u.a).
Der EuGH hatte auf eine Anfrage des Pariser Cour de Cassation entschieden, dass der Internetsuchdienst mit dem Verkauf von Schlüsselwörtern (Keywords), die Marken von Mitbewerbern entsprechen, das Markenrecht nicht verletzt. Allerdings dürfen fremde Marken nicht im Text der Werbebotschaft auftauchen. In diesem Fall kann der Markeninhaber einschreiten. Dies gilt auch für Anzeigen, die den Nutzer verunsichern könnten und auf Webseiten führen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder –Dienstleistungen zu verkaufen.
Google passt damit die Vorgehensweise in Europa an seine Markenrichtlinie in den meisten anderen Ländern der Welt an.
Siehe auch: Google verletzt durch AdWords keine Markenrechte
(al) 05.08.2010
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