Aktuelle Ausgabe

Künftig sollen nicht nur Strafverteidiger, sondern alle Rechtsanwälte vor Ermittlungsmaßnahmen gegen ihre Mandanten geschützt sein. Das sieht der Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht (BT-Drs. 17/2637) vor, den die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt den Gesetzentwurf, der die bisher angewandte Differenzierung zwischen Strafverteidiger und „sonstigen Anwälten“ im Falle von Abhörmaßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung aufhebt.
"Ob Mandanten ihren Rechtsanwalt in einer Strafsache oder wegen eines sonstigen rechtlichen Problems aufsuchen: Wichtig und unverzichtbar ist allein, dass die Gesprächsinhalte wirklich vertraulich bleiben", erläutert Axel C. Filges (Foto), Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, die Bedeutung des Berufsgeheimnisschutzes. "Wir hoffen, dass der Gesetzgeber den hohen Wert eines vertraulichen Anwalt-Mandanten-Verhältnisses anerkennt und der Gesetzentwurf zügig verabschiedet werden kann."
Die BRAK begrüßt besonders den Vorstoß des Bundesrates in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Die Länderkammer fordert, dass auch im Bundeskriminalamtsgesetz die Unterscheidung zwischen Verteidigern und Rechtsanwälten aufgehoben werden soll. Gerade im Bereich präventiver Gefahrenabwehr, wenn noch keine Straftat vorläge und daher ein Rechtsanwalt noch gar nicht als Verteidiger bestellt sein könne, sei jeder Rechtsanwalt ein potentieller Verteidiger seines Mandanten, so die BRAK.
(al) 06.08.2010
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine