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Kachelmann zieht EV gegen BILD.de zurück

Kurz vor der mündlichen Verhandlung am Landgericht Köln, hat Jörg Kachelmann die „Reißleine gezogen“. Dies teilte die Axel Springer AG am Mittwoch (11.08.2010) mit. Der Wettermoderator hatte die Berichterstattung von BILD.de über einzelne Aspekte aus seiner Ermittlungsakte zunächst mit einer Einstweiligen Verfügung (EV) verbieten lassen. Nun verzichtete er auf das gerichtliche Verbot.

Rechtsanwalt Spyros Aroukatos, Vertreter von BILD, erklärte: „Dieses Verfahren hat zentrale Bedeutung für die Freiheit der Berichterstattung über strafrechtliche Ermittlungen. Der Verzicht auf das Verbot kurz vor der mündlichen Verhandlung war eine ‚Notbremsung’ – man kann darin auch das Eingeständnis der Zulässigkeit der Berichterstattung zum jetzigen Zeitpunkt sehen. Wie Herr Kachelmann nun seine zusätzlich erhobenen Geldentschädigungsforderungen begründen will, bleibt abzuwarten.“

Prof. Dr. Ralf Höcker, Anwalt des Moderators, widerspricht dieser Auslegung. Seine Kanzlei habe in den letzten Monaten fast 20 Einstweilige Verfügungen allein gegen BILD (Print und Online) erwirkt. Er teilte mit, die „Richter der Pressekammer hätten erkennen lassen, dass der Widerspruch der BILD Digital GmbH & Co. KG gegen die EV des Landgerichts Köln keine Aussicht auf Erfolg“ habe. Das Gericht habe daran festgehalten, dass die Berichterstattung aus der Ermittlungsakte rechtswidrig wäre.

Grund für diese unterschiedlichen Auslegungen ist eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 19.05.2010. Die Staatsanwaltschaft bestätigte darin die von bild.de verbreiteten Inhalte der Ermittlungsakte und „legitimierte“ somit die rechtswidrigen Inhalte. Aus diesem Grund habe Kachelmann für die Zeit nach dem 19.05.2010 auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung verzichtet, so Prof. Dr. Höcker.


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(al) 11.08.2010



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