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Die „Hamburger Morgenpost am Sonntag“ ist nicht verpflichtet richtig zu stellen, dass der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder während der Trunkenheitsfahrt der ehemaligen EKD-Vorsitzenden Margot Käßmann nicht ihr Beifahrer war. Die „Hamburger Morgenpost“ hatte seinerzeit getitelt: „Käßmanns Suff-Fahrt – Saß Schröder neben ihr?“
Das Hamburger Landgericht wies nun Schröders Forderung nach Richtigstellung ab. Es sei zwar unstrittig gewesen, dass der ehemalige Bundeskanzler nicht Käßmanns Beifahrer war. Dennoch stehe ihm kein Anspruch auf Veröffentlichung einer Richtigstellung zu. Hierfür fehle es an der für einen Berichtigungsanspruch erforderlichen fortgesetzten Rufbeeinträchtigung des Klägers. Gegen die Entscheidung kann der Kläger binnen eines Monats Rechtsmittel einlegen.
(al) 16.08.2010
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