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Wettbewerbszentrale mahnt Opel-Werbung ab [Update]

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. mit Sitz in München hat die aktuelle Opel-Werbekampagne abgemahnt. Die Rüsselsheimer Autobauer werben seit Anfang August mit einer „lebenslangen Garantie“ auf Opel-Neuwagen. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter eine irreführende Blickfangwerbung, da Opel die „lebenslange Garantie“ gestaffelt nur bis zu einer Laufleistung von 160.000 km gewährt. Der Kunde muss sich bereits nach Ablauf der zweijährigen Herstellergarantie an den Materialkosten beteiligen. Doch bei einer „lebenslangen“ Garantie erwarte der Verbraucher, dass die Garantie greift, solange er den Wagen fährt oder fahren kann.

„Im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass die Werbeaussage im Blickfang keine objektive Unrichtigkeit enthalten darf. Eine „Lüge“ im Blickfang kann nicht durch einen Sternchenhinweis „aufgeklärt“ oder relativiert werden“, erklärte Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale am Dienstag (17.08.2010). Opel sei hier in der Absicht, den PKW-Absatz anzukurbeln, über das Ziel hinaus geschossen.

Die geforderte Unterlassungserklärung will der Autobauer, trotz Klageandrohung, nicht abgeben. In einer Stellungnahme betonte Opel am Mittwoch (18.08.2010): Die Garantie und die damit verbundene Sicherheit sei einzigartig in Deutschland und werde von den Kunden sehr gut angenommen. Angesichts der Einzigartigkeit dieser Initiative sei man in Rüsselsheim über die Reaktionen einiger Wettbewerber nicht überrascht. Opel werde das neue Garantieprogramm seinen Kunden weiterhin unverändert und wie versprochen anbieten.

 


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(al) 17.08.2010



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