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OLG Koblenz: Anwalt darf 500 Euro Stundenlohn berechnen

Ein Rechtsanwalt darf einem Mandanten Stundensätze von bis zu 500 Euro berechnen. Das geht aus einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Das Gericht bestätigte damit die Honorarklage einer Anwaltskanzlei gegen eine frühere Mandantin. Diese hielt den berechneten Stundensatz von 250 Euro für sittenwidrig. Doch das Berufungsgericht wertete sogar einen Stundenlohn bis zu 500 Euro als grundsätzlich zulässig. Entscheidend wären die Umstände des Einzelfalls. Die Kanzlei hatte die Frau in einem Berufungsverfahren vertreten, nachdem diese in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden war. Es habe sich, so das OLG, um rechtlich schwere Sachverhalten und umfangreiche Tatvorwürfe gehandelt. So sei das Anwaltshonorar in diesem Verfahren nicht unangemessen hoch gewesen.

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(al) 20.08.2010



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