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Moderator Günther Jauch kann den Vertrag für seine neue Talkshow nun getrost unterzeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln hat in der vergangenen Woche den Antrag eines Zuschauers abgelehnt, dem WDR durch eine einstweilige Anordnung zu untersagen, den Vertrag mit der Produktionsfirma Günther Jauchs zu unterschreiben. Jauch soll im nächsten Jahr anstelle von Moderatorin Anne Will die ARD-Talkrunde am Sonntagabend moderieren. Die Kölner “I & U Information und Unterhaltung TV Produktion GmbH & Co. KG“, deren Alleingesellschafter Jauch ist, wird die Sendung produzieren.
Hiergegen hatte ein ehemaliger WDR-Redakteur in seiner Eigenschaft als Rundfunkgebührenzahler Klage erhoben. Sein Argument: Der Vertrag über die neue Sendung führe zu erheblichen Mehrkosten und damit zu einer „Verschwendung von Rundfunkgebühren“.
Doch das VG Köln lehnte die „Zuschauerklage“ als unzulässig ab. Es gebe unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch eines einzelnen Zuschauers, im Gerichtswege auf Mittelverwendung und Programmgestaltung Einfluss zu nehmen. Diese Prüfung sei im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Sache der Rundfunkgremien.
(al) 24.08.2010
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