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Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen einen Eierbecher

Die Erbacher koziol »ideas for friends GmbH darf ihren Designer-Eierbecher nicht als „eiPOTT" vertreiben. IT-Konzern Apple konnte - im dritten Anlauf - vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Namens „eiPOTT" für Eierbecher erwirken. Das Unternehmen begründete dies mit einer möglichen Verwechslungsgefahr zwischen Frühstücksgeschirr und Apple „iPod".

Wie koziol verlauten lies, gestanden die Hamburger Richter der Namensgebung zwar zu „eine witzige Idee" zu sein. Eine humorvolle oder parodistische Ausein-andersetzung vermochte der Senat aber nicht zu erkennen. Somit könne man den Aspekt der Kunstfreiheit nicht gelten lassen. Der Hersteller von Designer-Geschenkartikeln wunderte sich allerdings darüber, dass er jedes andere Produkt seinen Sortiments „eiPOTT" nennen dürfe, nur eben keinen Eierbecher.

Wie auch immer sich das weitere gerichtliche Geschehen entwickelt, die mediale Aufmerksamkeit ist dem Odenwälder Unternehmen in jedem Fall sicher.


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(al) 27.08.2010



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