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Bundesregierung stärkt Pressefreiheit
Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch einen von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen „Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht" beschlossen. Das Gesetz sieht eine Ergänzug des § 353b des Strafgesetzbuches vor. Darin droht Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Doch ein neuer Absatz wird die Anwendung der so genannten „Beihilfe zum Geheimnisverrat" ausschließen. So soll künftig nicht bereits ein einfacher, sondern erst ein dringender Tatverdacht gegen Journalisten ausreichen, um eine Beschlagnahme anzuordnen.
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(al) 27.08.2010
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