Aktuelle Ausgabe
In der Auseinandersetzung um die Nutzung des Werbejingles „Ich liebe es" konnte sich Fastfoodriese McDonalds Inc. vor dem Landgericht München I durchsetzen. Das Gericht wies die Urheberrechtsklage eines Komponisten ab. Eine Werbeagentur hatte den Komponisten im April 2003 beauftragt, an der neuen Werbemelodie für McDonalds mitzuwirken. Er übergab seine Komposition auf CD und erhielt 1.500,- Euro sowie zwei Flaschen Champagner.
Als der McDonalds-Jingle „Ich liebe es" weltweit eingesetzt wurde, verklagte er das Unternehmen auf Auskunft über die Nutzung der Melodie und Feststellung eines Schadensersatzanspruchs. Die Melodie gehe schließlich auf ihn zurück und sei nicht zur Veröffentlichung freigegeben worden. Die Richter der 21. Zivilkammer wiesen die Klage nun ab. Die Melodie sei zu simpel. Es fehle die erforderliche Gestaltungshöhe für eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes.
Beide Melodiefolgen, auf die bei der Komposition des Klägers der Text „Ich liebe es" gerapt werden, seien so sehr vom natürlich Sprechduktus vorgegeben, dass sie nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufwiesen. Die Richter betonten, die Kammer könne die „Melodie" aufgrund ihrer musikalischen Allgemeinbildung auch ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilen.
(al) 27.08.2010
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine