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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich in einem Urteil vom vergangenen Mittwoch deutlich gegen das deutsche Glückspiel-Monopol ausgesprochen (AZ: C-316/07, C-358/07, C-359/07, C-360/07, C-409/07 und C-410/07). Die Regelungen im deutschen Glücksstaatsvertrag (GlüStV) stellen einen Verstoß gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit dar, so das Gericht. Es stehe den Mitgliedsstaaten zwar frei staatliche Monopole zu schaffen, um die Spiellust und den Betrieb der Spiele in kontrollierte Bahnen zu lenken. Dennoch würde die deutsche Regelung Glücksspiele nicht in konsequenter und systematischer Weise begrenzen. Schließlich führten die Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampganen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren. Andererseits würden die deutschen Behörden Glücksspiele wie Kasino- oder Automatenspiele dulden, die nicht dem staatlichen Monopol unterlägen, aber ein höheres Suchtpotential aufwiesen. Eine Politik, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert werde.
Der Verband BITKOM begrüßte das Urteil. „Gerade im Internet ist ein Verbot privater Anbieter nicht länger haltbar", erklärte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer.
Doch auch der Deutsche Lottoverband äußerte sich in der vergangene Woche positiv zu dem EUGH-Urteil. Das Gericht habe in bemerkenswerter Deutlichkeit festgestellt, dass die tragenden Vorschriften des geltenden Glücksspielstaatsvertrages nicht mit den Grundfreiheiten des Binnenmarktes nach dem Unionsrecht vereinbar sind. „Das Monopol ist gescheitert, jetzt sind die Politiker gefordert zu handeln", sagte Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Vorschläge für eine angemessene und europarechtskonforme Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes liegen auf dem Tisch. Diese Lösungsansätze müssen jetzt zügig und konstruktiv diskutiert werden."
(al) 10.09.2010
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