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Ex-Profiboxerin Regina Halmich konnte sich im Rechtsstreit um ihre Filmbiographie „Königin im Ring“ auch in der zweiten Instanz durchsetzen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte ihren Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Der Dokumentarfilm sollte laut Vereinbarung nur im Fernsehen und bei Filmfestivals gezeigt werden. Nachdem „Königin im Ring“ im Juni auch in die Kinos kam, klagte die ehemalige Box-Weltmeisterin mit Erfolg gegen die Autorin und Regisseurin des preisgekrönten Films.
Die Richter des 6. Zivilsenats am Oberlandesgericht wiesen eine Berufung der Regisseurin ab. Nach § 22 Satz 1 Kunsturhebergesetz (KunstUrG) dürften Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Das Recht am eigenen Bild sei eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Regina Halmich würde, so das Gericht, nicht nur bei Auftritten in der Öffentlichkeit gezeigt, sondern auch auf zahlreichen Bildern aus ihrer Kindheit sowie in ihrer privaten und häuslichen Umgebung. Sie hätte zwar für ihre Mitwirkung an dem Film bereits einen Betrag in Höhe von 3.500 Euro sowie die Erstattung der Anwaltskosten erhalten, dennoch gelte ihre Einwilligung zur kommerziellen Verwertung des Films im Kino als nicht erteilt.
Die Höhe des Anspruchs auf Schadensersatz muss noch festgestellt werden. Eine Revision hat das OLG nicht zugelassen.
(al) 13.09.2010
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