Aktuelle Ausgabe

241 Beschwerden zur Berichterstattung über das Loveparade-Unglück in Duisburg musste der Deutsche Presserat Anfang der Woche behandeln. Dabei ging es vor allem um die Darstellung der Massenpanik in Fotostrecken und Videos sowie die Darstellung der Opfer. Im Ergebnis sprach der Beschwerdeausschuss eine öffentliche Rüge sowie fünf Missbilligungen und drei Hinweise aus.
Die öffentliche Rüge wurde Bild-Online für die Darstellung eines Einzelschicksals erteilt. Die Redaktion hatte ein ungepixeltes Foto eines Opfers veröffentlicht und dazu Details der Todesumstände beschrieben. In der Hauptsache richteten sich die Beschwerden gegen eine unangemessene Darstellung einzelner Menschen und die Fotos abgedeckter Leichen. Bis auf ein Foto wurden diese Beschwerden jedoch vom Deutschen Presserat als unbegründet zurückgewiesen. Die Darstellungen seien fast ausnahmslos Szenenfotos gewesen, die die tragischen Vorgänge verdeutlichten. So dürften auch Fotos von abgedeckten Leichen gezeigt werden, wenn dieses nicht in unangemessen sensationeller Darstellung geschieht und die Opfer und Hinterbliebenen nicht erneut zu Opfern würden, so der Presserat.
Dazu Manfred Protze, Vorsitzender des Beschwerdeausschuss 1: „Dass viele Menschen diese Fotos unerträglich finden, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass eine solches Ereignis von hohem öffentlichen Interesse ist. Dabei dürfen Journalisten auch Situationen zeigen, die die furchtbare Realität dokumentieren.“
In vielen Medien wurden die Opfer der Massenpanik mit Foto, teilweise mit Vornamen und abgekürzten Nachnamen sowie Details aus ihrem Leben dargestellt. Der Presserat wollte sich in diesem Zusammenhang nicht zu den Quellen der Opferfotos äußern. Es sei aber grundsätzlich unzulässig, diese ohne Einwilligung der Hinterbliebenen zu veröffentlichen. Die Frage, ob die Fotos aus sozialen Netzwerken stammen könnten, klärte der Ausschuss nicht. Der Presserat kündigte an, sich mit dieser Thematik zeitnah zu befassen, da er es als bedenklich einstuft, wenn Journalisten für ihre Beiträge in den sozialen Netzwerken recherchieren und dort gespeicherte Fotos nützten.
(al) 16.09.2010
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine