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Der brandenburgische Innenminister Rainer Speer hatte am Dienstag (21.09.2010) vor dem Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung (EV) gegen die Axel Springer AG erwirkt. Der Verlag dürfe in seiner Berichterstattung keine Emails verwenden, deren Herkunft und Echtheit umstritten ist und die Umstände aus dem Privatleben des Ministers zum Inhalt haben, so das Gericht. Dabei ging es um Emails, die Speer mit einem möglichen Sozialleistungsbetrug seiner ehemaligen Partnerin in Verbindung bringen.
Der Vorsitzender Richter der Berliner Zivilkammer 27, Michael Mauck, entschied zunächst, dass sich der Minister aufgrund seiner öffentlichen Funktion zwar eine kritische Betrachtung seines Privatlebens gefallen lassen müsse. Das im Verfahren von der Verlagsseite vorgelegte Material sei jedoch „zu dünn", von zweifelhafter Herkunft und seine Echtheit fraglich.
Am vergangenen Donnerstag hob das Landgericht die EV auf. Innenminister Rainer Speer trat mit der Begründung zurück, er wolle Schaden von Amt, Partei und Koalition abwenden. BILD.de konterte mit der Headline: "Der Minister, der BILD und BILD.de den Mundverbieten wollte, schmiss gestern hin."
BILD-Sprecher Tobias Fröhlich kommentierte die Aufhebung des Berichterstattungsverbots: "Die Entscheidung des Landgerichts Berlin ist eine Sieg für die Pressefreiheit in Deutschland. Der Versuch, die Presse mundtot zu machen, ist trotz politischen Drucks gescheitert. Die Ergebnisse der BILD-Recherchen haben das Gericht offensichtlich überzeugt, dass in einem solchen Fall von höchsten öffentlichen Interesse eine Berichterstattung zwingend geboten ist."
(al) 24.09.2010
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