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BVerfG: Greenpeace darf weiterhin von „Gen-Milch“ sprechen

Das Molkerei-Unternehmen Alois Müller GmbH & Co. KG ist mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Seit 2004 prozessiert „Müller-Milch" mit der Umweltschutzorganisation Greenpeace um deren „Gen-Milch"-Kampagne.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits im März 2008 entschieden, dass der Gebrauch des Begriffs „Gen-Milch" durch Greenpeace den Schutz des Grundrechts auf Meinungsfreiheit genießt. Der Begriff „Gen-Milch" sei für sich genommen substanzarm. Sein Bedeutungsgehalt ergebe sich erst aus dem Kontext, in dem er geäußert worden sei. Demnach enthalte die beanstandete Formulierung keine unwahre Tatsachenbehauptung, denn die Umweltschützer hatten unzweideutig bei allen Aktionen zum Ausdruck gebracht, dass sich der Protest gegen die Verwendung von gentechnisch veränderten Futtermitteln richte. Auf den Vorwurf, die von der Molkerei Müller verwendete Milch selbst sei gentechnisch verändert, könne nicht geschlossen werden.

Die Verfassungsrichter schlossen sich dieser Ansicht an. Der Bundesgerichtshof durfte beid er Abwägung zwischen den beiderseits betroffenen rechtlich geschützten Interessen, dass die Unternehmen der Molkereigruppe nicht im gesamten Produktionsprozess auf gentechnisch Verfahren verzichten. Kritik an ihrem Geschäftsgebaren entbehre also nicht jeglicher Tatsachengrundlage.


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(al) 24.09.2010



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